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Spenden

 

 

Caritas LogoUkraine Hilfe

 

Geldspenden zur Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine (für München und Oberbayern)

Spendenkonto: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.

IBAN: DE53 7509 0300 0002 2977 79 ; BIC: GENODEF1M05 ; LIGA Bank München

Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe Ukraine

 

Geldspenden zur Hilfe für die Menschen in der Ukraine und an der Grenze zur Ukraine

Spendenkonto: Caritas International

IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02 ; BIC: BFSWDE33KRL ; Bank für Sozialwirtschaft

Verwendungszweck: Nothilfe Ukraine-Krieg

 

Bitte vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre Anschrift und den Verwendungszweck anzugeben, damit wir Ihnen bei Bedarf eine Spendenquittung ausstellen können.

Bei Überweisung dient der Bankbeleg als Spendenquittung (bis 300 €)

KirchgeldKirchgeld

 

Die alljährliche Bitte im Herbst um das Kirchgeld.

 

Es werden alle Katholiken um die Entrichtung des Kirchgeldes gebeten. Eine zusätzliche Spende wird gerne angenommen.

Alle Katholiken über 18 Jahre, mit eigenem Einkommen, werden um die jährliche Gabe des Kirchgeldes in Höhe von € 1,50 gebeten. Alle, die noch in Berufsausbildung stehen, sowie Personen mit geringem Einkommen (jährlich € 1.800) sind davon befreit.

 

Das Kirchgeld kommt ausschließlich unserer, also Ihrer, Pfarrei zu Gute. Sollten Sie daher den Betrag etwas aufrunden wollen, sind wir Ihnen selbstverständlich sehr dankbar. (Die Kirchensteuer dagegen, ist für die Bedürfnisse des gesamten Bistums bestimmt.)

 

Sofern Ihnen die braunen Tütchen doch "vertrauter" sind, dürfen Sie selbstverständlich weiterhin den Betrag gerne in bar begleichen. Hierzu liegen in den jeweiligen Kirchen die bekannten Tütchen aus, welche sie dann einfach der Kollekte beilegen können. ​​​​​​
 

Wie nicht anders denkbar, gibt es auch zum Kirchgeld gesetzliche Grundlagen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

Das Kirchgeld ist nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 des Kirchensteuergesetzes (BayRS 2220-4-K) i. d. F. der Bek. vom 21.11.1994 (GVBl. S. 1026) eine besondere Form der Kirchensteuer und fließt ausschließlich der Pfarr- und Seelsorgestelle zu.


Die Höhe von € 1,50 pro Jahr, bewegt sich in bescheidenen Grenzen.
 

Die Einnahmen aus dem Kirchgeld sind immer nur ein Teil des Gesamtbedarfs, sodass noch wesentliche Zuschussbeträge aus Diözesansteuermitteln benötigt werden.

Allen Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuerzahlern möchte der Kirchenverwaltungsvorstand auch auf diesem Wege herzlich danken.

Das eingezahlte Kirchgeld kann wie die Kirchensteuer (ohne Obergrenze) als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

 

Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglicn:

Bei Überweisung dient der Bankbeleg als Spendenquittung (bis 300 €):

  • Katholische Kirchenstiftung St. Andreas:
    IBAN DE75 7509 0300 0102 1508 32 ; BIC: GENODEF1M05 ; LIGA Bank

Bitte vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre Anschrift und den Verwendungszweck Kirchgeld oder Kirchgeld und Spende anzugeben, damit wir Ihnen bei Bedarf eine Spendenquittung ausstellen können.

 

Caritas LogoCaritassammlung - Herbst 2023: 24. September - 1. Oktober

 

 

 

Kirchenkollekte: 24. September 2023; Haussammlung: 25. September - 1. Oktober 2023; Straßensammlung: 29. September - 1. Oktober 2023

Caritassammlung-not

Sammler für Haus- und Straßensammlung gesucht! Melden Sie sich bitte im Pfarrbüro.

Bei zu wenig Sammlern werden auch Spendenbriefe der Pfarrei eingeworfen mit der Bitte um eine Spende für die Caritas der Kirche.

 

Spendenkonto: Katholische Kirchenstiftung St. Andreas Wolfratshausen
Bankverbindung: IBAN DE75 7509 0300 0102 1508 32 ; BIC: GENODEF1M05 ; LIGA Bank
Spendenkonto: Katholische Kirchenstiftung St. Josef der Arbeiter
Bankverbindung: IBAN DE62 7509 0300 0102 1486 41 ; BIC: GENODEF1M05 ; LIGA Bank


Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen, Ihre Anschrift und den Verwendungszweck anzugeben, damit wir Ihnen bei Bedarf eine Spendenquittung ausstellen können.

 

Caritaszentum WOR

Caritas-Zentrum Bad Tölz - Wolfratshausen: 82538 Geretsried - Graslitzer Straße 13 - Telefon: 08171 9830-0 

 

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