Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahl der Kirchenverwaltung 2024

 
  KV-Wahl 2024  
Ergebnis der Wahlen: 

St.Andreas -->

St. Sebastian, Gelting -->

St. Johannes d.T., Dorfen -->

St. Josef d.A., Waldram -->

 

 
Entscheiden Sie mit! – Gehen Sie zur Wahl der Kirchenverwaltungen am SA/SO 23./24.11.2024

Für die Wahl der neuen Kirchenverwaltungen in St. Andreas mit Nantwein, Waldram, Gelting und Dorfen werden die Kandidaten in den Schaukästen der jeweiligen Pfarreien vorgestellt.

 

  • Für die Wahl in St. Andreas, Nantwein, Gelting und Dorfen ist das Pfarrbüro St. Andreas zuständig, 

  • Für die Wahl in St. Josef der Arbeiter ist das Pfarrbüro in Waldram zuständig.

 

Öffnung der Wahllokale (jeweils im Vorraum der Kirchen)
St. Andreas: SA 23.11., 17.30-19.30 Uhr,
                  SO 24.11., 10.00-12.00 Uhr, auch im Pfarrheim
St. Nantovinus: SO 24.11., 8.30-10.00 Uhr, 17.30-19.30 Uhr
Gelting, St. Benedikt: SO 24.11., 8.30-11.00 Uhr
Dorfen, St. Johannes der Täufer: SO, 24.11., 8.30 – 10.30 Uhr
Waldram, St. Josef d.A.: SA 23.11., 17.30 – 19.30 Uhr,
                                    SO 24.11., 10.00 – 12.00 Uhr


Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurden die untenstehenden Wahllisten. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift anzugeben. Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten. Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen.
Wahlberechtigt ist, wer
1.       der römisch-katholischen Kirche angehört,
2.       in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
3.       am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (Art.11, Abs. 2 GStVS).


Briefwahl
Wähler/-innen erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein (in den Pfarrämtern erhältlich). Der Briefwahlschein kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (20.11.2024) schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Abgabe der Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 22.11.2024 um 12:00 Uhr erfolgen!                zum Antrag für eine Briefwahl -->
 
Unsere Kirchenverwaltungsmitglieder leisten einen wertvollen Beitrag zur Pflege und Erhaltung unserer Kirchen, Pfarrheime und Friedhöfe!
Ein herzliches Vergelt´s Gott allen, die sich in den vergangenen 6 Jahren engagiert haben und jenen, die sich jetzt zur Kandidatur bereiterklären.
 

Kandidaten für die Wahl zur Kirchenverwaltung                                  

zum Ausdruck der Kandidatenliste-->


St. Andreas (mit St. Nantovinus): Jede/r Wähler/in hat bis zu 8 Stimmen. Gewählt werden 8 Personen


Bruckmüller, Marianne, 63 J., Grundschullehrerin
Christ Burkard, 60 J., Bauingenieur
Ehegartner Martin, 56 J., Bankkaufmann
Guter, Gabriele, 64 J., Studiendirektorin
Holfelder, Barbara, 64 J., Berufsschullehrerin
Holthaus Frederik, 61 J., selbstständiger Kaufmann
Mair Franz, 71 J., Rentner
Merold Georg, 69 J., Pensionär
Quien-Egold Roberta, 63 J., Zimmermeisterin/Bautechnikerin
Vogl Thomas, 61 J., Angestellter
Weissenfels, Antonius, 68 J., Malermeister i. R.
 
Gelting- St. Benedikt: Jede/r Wähler/in hat bis zu 4 Stimmen. Gewählt werden 4 Personen


Boegel, Ruth, 46 J., IT Solution Engineer
Buchner, Eva, 68 J., Gemeindereferentin i. R.
Holzer Christa, 79 J., Hausfrau
Karner Josef, 75 J., Rentner
Langer Günther, 66 J., Selbstständiger
Lempart, Christoph, 21 J., Notfallsanitäter
Ronge, Gabriele, 58 J., Betreuungsassistentin
Schröter, Harald, 56 J., Angestellter
 
Dorfen- St. Johannes d.T.: Jede/r Wähler/in hat bis zu 4 Stimmen. Gewählt werden 4 Personen


Kaul Peter, 54 J., Beamter
Kierein, Elisabeth, 51 J., Hausfrau
Ostermeier Sophie, 29 J., Sozialpädagogin
Pritzl, Sebastian, 31 J., Lehrer
Schlickenrieder Martin, 58 J., Gastwirt
Wunderl, Sebastian, 63 J., Dipl. Wirtschaftsingenieur
 
Waldram- St. Josef d. A.: Jede/r Wähler/in hat bis zu 4 Stimmen. Gewählt werden 4 Personen


Bauer, Karin, 51 J., Teamleitung Controlling u. Finanzen
Brustmann Tobias, 45 J., Physiotherapeut
Fiedler, Dirk, 53 J., IT- Techniker
Görlich, Jürgen, 52 J., Bankkaufmann
Kornis, Melinda, 48 J., Bankkauffrau
Kräck-Kahlert, Claudia, 62 J., Sachbearbeiterin
Lerch, Gerhard, 71 J., Rentner
Mühleck, Frank, 52 J., Versicherungsangestellter
Weichlein, Annette, 56 J., kaufm. Angestellte
 

 

Wahl der Kirchenverwaltung Amtszeit 2025-2030

zum Flyerausdruck: Kirche mitgestalten --->

 

Warum soll ich kandidieren?


Weil ich mitbestimmen kann
Die Kirchenverwaltung besitzt große Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Als Mitglied kann ich Einfluss auf fast alle Themen der Pfarrei nehmen und die Zukunft der Kirchengemeinde steuern.
Für mein Engagement in der Kirchenverwaltung erhalte ich an vielen Orten Unterstützung, Schulungen und Beratung und bin im Rahmen meines Engagements versichert.


Weil ich dadurch etwas für andere tun kann
Die Kirchenverwaltung ermöglicht die Gestaltung kirchlichen Lebens und schafft die Rahmenbedingungen vor Ort. Die Kirchenverwaltung ist nicht nur für das Kirchengebäude, sondern auch für den Kindergarten, das Pfarrheim, den Friedhof und andere Gebäude verantwortlich. Sie trägt damit zu einer guten lokalen Infrastruktur bei. Die positiven Auswirkungen der Arbeit in der Kirchenverwaltung sind somit direkt in der Pfarrei und auch für die Menschen im Ort sichtbar.


Weil ich damit etwas für mich selbst tun kann
Durch die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung habe ich eine erfüllende Aufgabe. Ich kann mein vorhandenes Fachwissen erweitern und vertiefen und mich mit anderen Aktiven vernetzen.

 

Ihr Engagement macht den Unterschied – durch Ihre ehrenamtliche Mitarbeit können Sie Kirche aktiv gestalten!
Kandidieren Sie für das Amt als Kirchenverwaltungsmitglied und bestimmen Sie so Kirche vor Ort mit!
Ihr Einsatz ist wichtig!

 

Was ist die Kirchenverwaltung?
In der Erzdiözese München und Freising gibt es rund 900 Kirchenverwaltungen. Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer* die Kirchensteuerzahler:innen und die Kirchenstiftung (Pfarrei) rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei.


Welche konkreten Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung der beschlossenen Budgets.


Weitere Aufgaben:
◼ Entscheidung über den Haushalt und Bewirt-
schaftung des Stiftungsvermögens
◼ Entscheidung über die Zweckverwendung der
vorhandenen Mittel
◼ Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seel-
sorge vor Ort
◼ Personalverantwortung und Genehmigung
von Personalanstellungen
◼ Trägervertretung für Kindertagesein-
richtungen
◼ Verantwortung für den Gebäudebestand
◼ Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen

 

Wozu braucht es eine Kirchenverwaltung?
Die Pfarrei ist die Gemeinschaft der Gläubigen eines bestimmen Gebiets. Die gemeinsamen Aktivitäten, wie Feste und Feiern, Ausflüge und Veranstaltungen, soziale Angebote oder der Kita- Betrieb bringen finanzielle, personelle und verwaltungstechnische Fragen mit sich:
Wer hält die Gebäude, wie Kirche, Pfarrheim oder Kita in Stand? Wer kümmert sich um rechtliche Vorgaben und steuerliche Vorschriften im Pfarreialltag? Wer übernimmt die Verantwortung für das Personal der Pfarrgemeinde? All diese wichtigen Themen sind Aufgaben der Kirchen- verwaltung. Erst durch eine Kirchenverwaltung und ihre Entscheidungen wird eine Kirchenstiftung handlungsfähig.


Wer ist in der Kirchenverwaltung?
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter in den Verwaltungsangelegenheiten – meist ein Verwaltungsleiter oder eine Verwaltungsleiterin – besteht die Kirchenverwaltung aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Pfarrei kann die Anzahl der KV-Mitglieder zwei bis acht gewählte und evtl. zwei bis drei zusätzlich berufene Mitglieder umfassen. Die Mitglieder der KV werden von den Katholiken der Pfarrgemeinde alle sechs Jahre direkt gewählt. Gewählt werden und wählen kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.

 

Engagement in weiteren Ausschüssen
Für Kirchenverwaltungsmitglieder besteht die Möglichkeit, sich in zwei weitere Ausschüsse entsenden zu lassen.
Manche Kirchenstiftungen sind auch Träger von Kindertageseinrichtungen. Jede Kirchenver- waltung, in deren Pfarrei eine Kita oder ein Kita-Verbund besteht, entsendet Mitglieder in den gemeinsamen Kita-Ausschuss. Hier werden aktiv die Rahmenbedingungen zur Betreuung, Bildung und Wertevermittlung in den Kindertageseinrichtungen entwickelt und ausgestaltet.
Der Kita-Ausschuss ist für Aufgaben zuständig, welche ausschließlich die Betriebsführung der Kitas betreffen. Hierzu gehören u. a.: Aufstellung und Beschluss des Haushaltsplanes, Beschluss der Jahresrechnung, Genehmigung von Personal- anstellungen, Freigabe des pädagogischen Konzeptes, Festlegung von Anmeldeverfahren, Öffnungszeiten und Kita-Beiträgen.
Kirchenstiftungen können einen Verwaltungs- und Haushaltsverbund gründen, um Verwaltungsaufgaben zu bündeln. Der Haushalts- und Personalausschuss (kurz HuP) ist Aufsichts- und Kontrollgremium für den Verwaltungs- und Haushaltsverbund. Der HuP ist insbesondere für die Erstellung und Bewirtschaftung des gemeinsamen Haushalts oder die Genehmigung von Personaleinstellungen im Pfarrverband zuständig.
 

zum Flyerausdruck: Die Zukunft unserer Kirche gestalten --->

 

Ihr Weg in den Kita-Ausschuss:
1. Kandidatur für die Kirchenverwaltung Ihrer Pfarrgemeinde: Lassen Sie sich als Kandidat:in für die Wahl der Kirchenverwaltung 2024 aufstellen und erfüllen Sie damit die Grundvoraussetzung, um später im Kita-Ausschuss mitwirken zu können.
2. Wahl in die Kirchenverwaltung: Durch die Wahl werden Sie offizielles Mitglied der Kirchenverwaltung.
3. Entsendung in den Kita-Ausschuss: In der ersten konstituierenden Sitzung der Kirchenverwaltung haben Sie die Möglichkeit, sich in den Kita-Ausschuss entsenden zu lassen.
Ehrenamt und Hauptamt arbeiten Hand in Hand zusammen
Die effektive Zusammenarbeit zwischen ehren- amtlich Engagierten und hauptamtlichen Kräften ist der Schlüssel zum Erfolg unserer Kitas. Als ehrenamtliches Mitglied des Kita-Ausschusses sind Sie Teil dieses Teams und leisten gemeinsam mit der hauptamtlichen Kita-Verwaltungsleitung einen sehr wichtigen Beitrag zum Betrieb unserer katholischen Kindertageseinrichtungen.

 

Ihr Engagement macht den Unterschied
Ohne ehrenamtliche Mitarbeitende im Kita-Ausschuss kann unser Gremium nicht entscheiden und somit nicht handeln. Ihr Einsatz ist unerlässlich für die Fortführung und Weiterentwicklung unserer katholischen Kitas.
www.unsere-kirchenverwaltung.de
Auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen und Antworten auf viele Fragen rund um die Themen Kita-Verbund, Kirchenverwaltung, Kirchenstiftung und Kirchenverwaltungswahl.
Sie sind interessiert und haben ganz konkrete Fragen an die handelnden Personen vor Ort? Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner:

 

Gemeinsam Großes für die Zukunft unserer Kinder bewirken
Die katholische Kirche spielt in unserem Erzbistum durch die Trägerschaft von ca. 400 Kindertageseinrichtungen eine zentrale Rolle in der Bildung und Betreuung unserer Kinder. Diese wertvolle Arbeit wird erst durch das Zusammenspiel von ehrenamtlichem Engagement und professioneller Verwaltung möglich. Mit der Kirchenverwaltungswahl 2024 eröffnet sich für Sie die Gelegenheit, Teil dieses Teams zu werden und durch Ihr Engagement im Kita-Ausschuss der Kirchenverwaltung direkt zur Gestaltung und Qualitätssicherung unserer Kitas beizutragen.


Ihr Platz im Kita-Ausschuss: Ein Ehrenamt mit Wirkung
Durch Ihr ehrenamtliches Engagement im Kita-Ausschuss tragen Sie entscheidend dazu bei, dass unsere Kitas nicht nur Orte der Betreuung, sondern auch der Bildung und Wertevermittlung sind. Sie gestalten aktiv die Rahmenbedingungen, unter denen unsere Kinder aufwachsen. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, Fürsorge und christ- liche Werte von klein auf in einem liebevollen Umfeld zu vermitteln. Durch diese Aufgabe übernehmen Sie soziale Verantwortung und legen die Grundlagen für eine zukunftsfähige, werteorientierte Gemeinschaft.

 

Machen Sie mit Ihrem Engagement im Gremium den Unterschied
Die Kirchenverwaltungswahl 2024 ist Ihre Chance, sich für die Zukunft unserer Kinder und unserer Gemeinschaft einzusetzen. Ihr Engagement im Kita-Ausschuss leistet einen wesentlichen Beitrag. Zusammen gestalten wir Rahmen- bedingungen, die in der Bildung, Erziehung und Betreuung im Sinne der christlichen Werte Hand in Hand gehen.
Für unsere Kinder, für unsere kirchliche Gemeinschaft, für unsere Zukunft – Engagieren Sie sich ehrenamtlich im Kita-Ausschuss Ihrer Trägerkirchenstiftung!


Die Rolle des Kita-Ausschuss
Zentrale Funktion des Kita-Ausschusses ist die Letztverantwortung und rechtliche Vertretung für die übertragene Betriebsträgerschaft der Kindertageseinrichtungen des Kita-Verbundes. Die Aufgaben reichen von der gewissenhaften Verwaltung der Kita-Finanzen, über die Beschlussfassung der Jahresrechnungen und Haushaltspläne bis hin zu Entscheidungen über Personalangelegenheiten. Hierzu entsendet jede Kirchenverwaltung, in deren Pfarrei eine Kita oder Kita-Verbund besteht, Mitglieder in den gemeinsamen Kita-Ausschuss.

 

Die zentralen Aufgaben des Kita-Verbundspflegers
In der ersten konstituierenden Sitzung wird aus dem Kita-Ausschuss die Rolle des Kita-Verbundspflegers gewählt, welcher sich ins- besondere mit den folgenden Aufgaben befasst:
◼ Vorbereitung zur Erstellung und Überwachung der Einhaltung genehmigter Haus- haltspläne
◼ Kontrolle über die Einhaltung der Haushaltsrichtlinien
◼ Unterstützung bei Defizitvertragsverhandlungen mit der Kommune
◼ Rechnungsanweisungen (Zeichnungsbevollmächtigter für Bankkonten)
◼ Enge Zusammenarbeit mit der Kita-Verwaltungsleitung bei allen finanziellen Sachverhalten


Die Kita-Verwaltungsleitung: Professionelle Leitung und Steuerung
Die Kita-Verwaltungsleitung ist als hauptamtliche Führungskraft für Personal, Finanzen, Verwaltung und Organisation in ihrer Rolle als stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand bestellt und entlastet den Kirchenverwaltungs- vorstand (z.B. Pfarrer) in diesen Bereichen.


Die enge Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Hauptamt gewährleistet die Effizienz und Professionalität des Kita-Betriebs, ohne Ehrenamtliche zu überlasten.