Wiedereintritt

Austritt und Wiedereintritt


Sie haben bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt. Die Kirche nimmt diesen öffentlich erklärten Austritt ernst und wertet ihn als eine bewusste Distanzierung von der religiösen Gemeinschaft, mit der sich der Betreffende auch vom Empfang der Sakramente und der Möglichkeit, sich kirchlich beerdigen zu lassen, ausgeschlossen hat.


Auch die Übernahme eines Patenamtes mit der Bereitschaft, ein Kind bzw. einen Jugendlichen nach Taufe und Firmung zu einem Leben mit der Gemeinschaft der Kirche zu begleiten, ist ohne eigene Mitgliedschaft in der Kirche nicht möglich. Wir sind verpflichtet, darauf hinzuweisen.

Nachdem sich die Kirche auch als finanzielle Solidargemeinschaft versteht, verringern sich mit dem Wegfall der Kirchensteuer bei einem Austritt die Möglichkeiten zur baulichen Erhaltung von Kirchen und Pfarrheimen, sowie im sozial-caritativen Bereich.

Die Kirche urteilt dabei nicht über die inneren Beweggründe, die zu einem Austritt geführt haben und respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muss sich auch selbst hinterfragen, ob und wodurch sie Ärgernis erregt hat und Anlass zur Austrittserklärung war.


Selbstverständlich sind wir für jeden da, der ein Gespräch über seinen Glauben wünscht, unabhängig ob er oder sie getauft bzw. aus einer religiösen Gemeinschaft ausgetreten ist.

  • Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen.
  • Ihr erster Schritt: Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Seelsorger/ einer Seelsorgerin, der/ die Ihr Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen bespricht.